Wichtige Informationen für Händler von Dometic Kühlgeräten
Der Gesetzgeber hat vor kurzem festgelegt, dass alle Haushaltskühlgeräte direkt unter die EU Verordnung 1060/2010 fallen. Konkret bedeutet dies, dass von nun an alle Kühlschränke mit einem Energielabel versehen werden müssen, welches den Energieverbrauch und die Energieeffizienzklasse anzeigt, unter die das Gerät fällt.
Dies muss für den Verbraucher deutlich ablesbar sein. Diese neue Vorschrift gilt auch für alle Kühler, Kühl- und Gefriergeräte mit einer AC-Buchse und Absorptionskühlschränke auf 230 Volt und 12/230 Volt für den Hausgebrauch. Darüber hinaus muss das Gerät mit einem Produktdatenblatt mit den wichtigsten technischen Daten versehen werden. Die verpflichtende Energieverbrauchs-kennzeichnung gilt nur für Geräte in den Ausstellungsräumen.
Was sollten Sie tun?
Als Händler von Dometic WAECO Kühlgeräten müssen Sie Folgendes berücksichtigen:
-In jeder Werbung ab 1. April 2012 müssen Sie die Energieklasse angeben. Hierunter fallen: Kataloge, Broschüren, Werbung, Website, etc..
-Alle Produkte in Ihrem aktuellen Lagerbestand müssen direkt auf der Vorder- oder Oberseite markiert werden.
Wenn das Produkt noch in der Verpackung ist, ist es ausreichend, das Label beizulegen.
Wie bekommt man die richtigen Etiketten?
In Zusammenarbeit mit Dometic WAECO sorgt Lankhorst Hohorst dafür, dass Sie die korrekten Etiketten drucken können.
Klicken Sie auf den folgenden Link: www.dometic-waeco.de/eup-labelling
Kennwort-ID: dometiceup2011
Wenn Sie eingeloggt sind, aktivieren Sie das entsprechende Modell des Kühlschrankes/-box und Sie können das richtige Etikett drucken.